Sehr geehrter Herr P., (Bauleiter der Kellerfirma)
erinnern Sie sich an meine Nachfrage, ob im Bodenablauf ordnungsgemäß eine Rückstausicherung eingebaut wurde?
Wir standen am 11.04.2013 gemeinsam vor diesem Bodenablauf. Ihre erste Aussage war, das sei nur ein Geruchsverschluss.
Nach meinem Hinweis, dass wir einen Bodensinkkasten mit Rückstauverschluss für 412 EUR (Typ Kessel oder gleichwertig) eingekauft haben, haben Sie sich korrigiert und gesagt, das sähe man schlecht, das sei aber auf jeden Fall verbaut.
Am 15.04.2013 habe ich Herrn S. (Bauleiter von OKAL) ebenfalls diese Frage gestellt, weil mir Ihre Antwort nicht plausibel erschien.
Leider hat Herr S. nur Sie angerufen, um das zu klären. Der Anruf war notwendig, weil Sie zum vereinbarten Termin am 15.04.2013 um 15 Uhr für die Teilabnahme des Kellers mit den Bauherren nicht anwesend waren.
Auch Herrn S. gegenüber haben Sie bestätigt, dass eine Rückstausicherung verbaut wurde.
Nach Rücksprache mit der ausführenden Baufirma Schlee wurde keine Rückstausicherung verbaut!
Dies wird in KW 17 korrigiert.
Ich resumiere:
1. Beim der Bauabnahme Keller sind Sie nicht wie vereinbart anwesend.
2. In Bezug auf die Rückstausicherung war Ihre Aussage nicht korrekt. Da ich einem Bauleiter unterstelle, dass er eine Rückstausicherung kennt, geschah dies wohl wissentlich, zumal Sie sich nicht weiter hierum gekümmert haben. Ohne mein Nachhaken hätten wir eine Leistung bezahlt, aber nicht erhalten mit evt. schwerwiegenden Folgen.
3. Sie waren beim Bau nicht anwesend, auch nicht teilweise. Offensichtlich in Unkenntnis des Baufortschritts haben Sie mich am 08.12.2013 angerufen haben, um mir mitzuteilen, dass die Grube für die LWWP viel zu groß sei und unbedingt bis morgen komplett zu befüllen und zu verdichten sei. Für uns gingen alle Alarmanlagen an und wir haben 8,7 Tonnen Bausand bestellt, den keiner braucht. Für die Befüllung des Arbeitsraums kann dieser Sand nicht verwendet werden.
Fazit:
Die Firma Schlee hat ein, soweit mir eine Beurteilung möglich ist, augenscheinlich in den über 13 Stunden (!!!) Arbeitszeit am Bau ein gutes Gewerk erstellt. Sie haben aber keinen ‚Bau geleitet‘.
Bitte leiten Sie nunmehr die Rechnung für den Bausand an die entsprechende Stelle weiter, damit wir hier eine Gutschrift in Höhe von 107,10 EUR (einschl. der MWSt) erhalten.
erinnern Sie sich an meine Nachfrage, ob im Bodenablauf ordnungsgemäß eine Rückstausicherung eingebaut wurde?
Wir standen am 11.04.2013 gemeinsam vor diesem Bodenablauf. Ihre erste Aussage war, das sei nur ein Geruchsverschluss.
Nach meinem Hinweis, dass wir einen Bodensinkkasten mit Rückstauverschluss für 412 EUR (Typ Kessel oder gleichwertig) eingekauft haben, haben Sie sich korrigiert und gesagt, das sähe man schlecht, das sei aber auf jeden Fall verbaut.
Am 15.04.2013 habe ich Herrn S. (Bauleiter von OKAL) ebenfalls diese Frage gestellt, weil mir Ihre Antwort nicht plausibel erschien.
Leider hat Herr S. nur Sie angerufen, um das zu klären. Der Anruf war notwendig, weil Sie zum vereinbarten Termin am 15.04.2013 um 15 Uhr für die Teilabnahme des Kellers mit den Bauherren nicht anwesend waren.
Auch Herrn S. gegenüber haben Sie bestätigt, dass eine Rückstausicherung verbaut wurde.
Nach Rücksprache mit der ausführenden Baufirma Schlee wurde keine Rückstausicherung verbaut!
Dies wird in KW 17 korrigiert.
Ich resumiere:
1. Beim der Bauabnahme Keller sind Sie nicht wie vereinbart anwesend.
2. In Bezug auf die Rückstausicherung war Ihre Aussage nicht korrekt. Da ich einem Bauleiter unterstelle, dass er eine Rückstausicherung kennt, geschah dies wohl wissentlich, zumal Sie sich nicht weiter hierum gekümmert haben. Ohne mein Nachhaken hätten wir eine Leistung bezahlt, aber nicht erhalten mit evt. schwerwiegenden Folgen.
3. Sie waren beim Bau nicht anwesend, auch nicht teilweise. Offensichtlich in Unkenntnis des Baufortschritts haben Sie mich am 08.12.2013 angerufen haben, um mir mitzuteilen, dass die Grube für die LWWP viel zu groß sei und unbedingt bis morgen komplett zu befüllen und zu verdichten sei. Für uns gingen alle Alarmanlagen an und wir haben 8,7 Tonnen Bausand bestellt, den keiner braucht. Für die Befüllung des Arbeitsraums kann dieser Sand nicht verwendet werden.
Fazit:
Die Firma Schlee hat ein, soweit mir eine Beurteilung möglich ist, augenscheinlich in den über 13 Stunden (!!!) Arbeitszeit am Bau ein gutes Gewerk erstellt. Sie haben aber keinen ‚Bau geleitet‘.
Bitte leiten Sie nunmehr die Rechnung für den Bausand an die entsprechende Stelle weiter, damit wir hier eine Gutschrift in Höhe von 107,10 EUR (einschl. der MWSt) erhalten.
Bitte bestätigen Sie mir auch die
Kenntnisnahme der Haftbarhaltung gem. meiner Mail vom 15.04.2013. Vielen Dank.
In
Erwartung der dort angeforderten Lieferscheine und einer kurzen Stellungnahme
verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
@Frau B. (OKAL Innendienst): Oder erfolgt die Gutschrift über OKAL?
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Hallo Herr
P.,
wie mit der
Firma Schlee besprochen, bitte ich Sie, mir Kopien aller Lieferscheine für den
Bau des Kellers zukommen zu lassen, einschl. der Betonlieferungen.
Ferner haben
wir heute auf dem Teilabnahmeprotokoll des Kellers den Riss in einer Wand
vermerkt, der augenscheinlich fachgerecht behoben ist.
Damit auch
Sie hiervon Kenntnis haben, sende ich Ihnen die entsprechenden Bilder in der
Anlage.
Sollte es
hierdurch zu einem etwaigen Nässeeinbruch kommen, halten wir die Firma
Glatthaar hiermit vorsorglich haftbar.
Für eine
kurzfristige Zusendung der LS bedanke ich mich im Voraus.
Mit
freundlichen Grüßen
Carsten Fietz
Röntgenstr. 19
D - 50259 Pulheim
Mobil
01577-1721321
Mail cfietz@web.de
Fax 03212-1050092
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...weitere Worte überflüssig...
Und wer hat mit dem Bagger das Stromkabel erwischt und so einen Stromausfall auf der ganzen Strasse verursacht ? :-)
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